Betriebliche Gesundheitsförderung
So rechnen wir ab
Alle therapeutischen Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (GOP) ab.
Bezüglich der Vergütung weiterer Leistungen wenden Sie sich bitte an Frau Schell.
Grundsätzlich klären wir vorab in einem persönlichen Gespräch den konkreten Bedarf und erstellen dann ein individuelles und unverbindliches Angebot.