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Gutachten

Gutachten Namensänderung

 

Kurzerläuterung zu Ablauf und Inhalt

Eine psychologische Begutachtung zur Namensänderung prüft Zusammenhänge zwischen Namen, die geändert werden sollen und psychischen Beeinträchtigungen, Beschwerden und gar Störungen, die bei einer Person möglicherweise vorliegen.

 

Psychologisch relevante Angaben zu Hintergründen des Wunschs zur Namensänderung werden in persönlichen Gesprächen und ggf. psychologischen Tests in einem Zeitrahmen von zwei bis drei Stunden nach gutachterlicher Systematik erhoben. Daraus folgt ein Gutachtenbericht, der zur Thematik relevante Ergebnisse zusammenfasst und auswertet, um anschließend psychologische Zusammenhänge zwischen Namen und psychischen Beeinträchtigungen in Art, bisheriger Entwicklung und Ausmaß herauszuarbeiten. Aufgrund dieser Ergebnisse erfolgt abschließend eine Prognose, ob und in welcher Art die gewünschte Namensänderung geeignet erscheint, vorliegende psychische Beschwerden zu verbessern.

 

Erfolgsgarantie

Fällt das Gutachten im Sinne der Klient:innen aus, befürwortet dieses also eine Namensänderung zur Linderung von psychischen Beeinträchtigungen, besteht darin leider keine Garantie, dass die zuständige Behörde der Argumentation des psychologischen Gutachtens folgt und dem Antrag zur Namensänderung zustimmt. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Behörde, bzw. den jeweiligen Sachbearbeiter:innen.

 

Erfolgsaussichten

Gutachten ohne Aussicht auf Erfolg werden von uns nicht erstellt, da sie inhaltlich zum Ergebnis kommen, dass der Antrag auf Namensänderung keine Verbesserung der vorliegenden psychischen Beeinträchtigungen haben wird. Seriöse, psychologische Gutachter:innen können und werden eine Begutachtung bei erkennbar mangelnden Erfolgsaussichten daher immer abbrechen.

 

Die Gutachter:innen unseres Instituts sind meist nach ca. einer Begutachtungsstunde in der Lage einen ersten, kompetenten Überblick zur individuellen Sachlage zu erlangen und den Klient:innen mitzuteilen, ob das Anliegen grundsätzlich aus psychologischer Sicht Aussicht auf Erfolg haben kann oder nicht.

 

Die Gutachter:innen teilen den Klient:innen ihre Ersteinschätzung nach ca. einer Stunde im Begutachtungstermin begründet mit, die Klient:innen bekommen Gelegenheit darauf ergänzend einzugehen und die Gutachter:innen entscheiden dann über Fortführung oder Abbruch.

 

Beispiele für den Abbruch von Begutachtungen:

 

 

Kostenvoranschlag

Grundsätzlich erstellen wir nach einer Anfrage zuerst einen Kostenvoranschlag. Die Kosten belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 840 Euro. Ein Termin zur Begutachtung wird erst vereinbart, wenn Sie damit einvertanden ind und der Kostenvoranschlag unterschrieben an uns zurückgesandt wurde.

 

Eine Rechnungsstellung erfolgt stets gemäß diesem Kostenvoranschlag. Im Falle eines Abbruchs der Begutachtung erfolgt eine Rechnungsstellung gemäß Kostenvoranschlag ausschließlich bis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Wenn die Begutachtung zum Beispiel nach ca. einer Stunde wegen mangelnden Erfolgsaussichten abgebrochen wird, wird auch nur diese Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Ein gutachterlicher Bericht wird nicht erstellt.

 

Rückmeldungen zu Erfolg/Misserfolg

Gutachter:innen erhalten seitens der Behörden keine Meldung, ob ein Antrag auf Namensänderung bewilligt wurde oder nicht. Den Gutachter:innen liegen ausschließlich freiwillige Rückmeldungen seitens der Klient:innen selbst vor, die stets erwünscht sind - egal ob mit positivem oder negativem Ausgang der behördlichen Entscheidungen.

 

Bisher haben wir für ca. die Hälfte aller bisherigen Begutachtungen zu Namenänderungen eine Rückmeldung erhalten. Diese fielen bislang immer positiv aus.

 

Beauftragung

Bei Interesse an einem Namensgutachten melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns, die Erreichbarkeit finden Sie oben rechts auf dieser Seite. Sollten Sie uns für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens beauftragen wollen, benötigen wir zur Erstellung eines Kostenvoranschlags in jedem Fall Ihren Namen, Adresse sowie Telefonnummer.

 

Aktuelles

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

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Kontakt

Dipl.-Psych.
Monika Jendrny,
Dipl.-Betriebsw. (FH) Heidrun Schell GbR


Mauritiussteinweg 1
50676 Köln

Telefon: 0221 969 20 39
Telefax: 0221 969 26 77
E-mail: info@unfallnachsorge.de